Fischereiprüfung

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Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss Inhaber eines Fischereischeins sein, der von der zuständigen Gemeinde ausgestellt wird. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in NRW erfolgreich abgelegt haben.Das Ablegen der Fischereiprüfung ist in Nordrhein-Westfalen gebührenpflichtig. Nur nach der bestandenen Prüfung kann ein Fischereischein kostenpflichtig – für entweder ein oder für fünf Jahre – erworben werden.

Jugendliche, die mindestens 10 Jahre alt sind, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich in der Gemeinde, in der sie gemeldet sind, den Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Mit dem J Jugendfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden.

Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, können sich in der Gemeinde, in der sie gemeldet sind, den Sonderfischereischein ausstellen lassen. Mit dem Sonderfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden.

Die Prüfung zum Erhalt des Fischereischeines findet in Dortmund einmal im Jahr statt. Wir bieten Interessenten einen Vorbereitungslehrgang für die Prüfung an.

  Weitere Informationen erhalten Sie nach einem Klick auf die Links unten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


   

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